AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundetagesstätte Die Fellnasen

 
Der Halter versichert, dass das Tier sein Eigentum, gesund, geimpft, entwurmt und gegen Zecken und Flöhe behandelt ist. (Nachweis durch Kopie des EU-Impfpasses).

Außerdem muss ein Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung vorgelegt werden (bitte Kopie des Versicherungsscheins und des letzten Zahlungsbelegs mitbringen).
Diese Nachweise sind beim Erstkontakt sowie einmal im Jahr erneut in Kopie vorzulegen.

Wir verpflichten uns, Ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen.

Dafür benötigen wir jedoch von Ihnen, dem/r Tierbesitzer/In, vollständige und ehrliche Information über alle Besonderheiten, die Ihr Tier betreffen. Insbesondere Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Bissigkeit, Angst in bestimmten Situationen, Verhalten gegenüber anderen Hunden und/oder anderen Tieren sind uns unbedingt spätestens beim Probetag des Tieres mitzuteilen und im Aufnahmebogen zu notieren. Beim bewussten Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Besitzers.

Ein Probetag wird mit 30 € berechnet. Ihr Hund muss mit Mensch und Hund sozial verträglich sein. Jeder Hund muss zunächst einen Probetag bestehen, in der er seine Verträglichkeit mit den anderen Gruppenmitgliedern, sowohl Hunden als auch Menschen, nachweist. Der Probetag wird individuell von uns mit dem Hundehalter festgelegt. Wir behalten uns darüber hinaus vor, einen Hund ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sowohl bei Anmeldung, als auch zu jedem Zeitpunkt während der Probezeit, bzw. einen bereits aufgenommenen Hund nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.

Wir nehmen keine unkastrierten Rüden (Welpen ausgenommen) und läufige Hündinnen.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die während der Betreuung entstehen. Es wird keine Haftung über Schäden und/oder Verletzungen durch teilnehmende Hunde übernommen.

Unser Gelände ist rundherum eingezäunt. Für den Fall, dass sich ein Hund dennoch eigenständig befreit, während des Bring- bzw. Abholvorgangs oder bei der Betreuung entwischt, übernehmen wir keine Haftung.

Beim Auftreten eines akuten Notfalles behalten wir uns vor, alle notwendigen tierärztlichen Maßnahmen sofort durchzuführen. Wir werden die Besitzer selbstverständlich umgehend verständigen. Alle tierärztlichen Leistungen werden gemäß der tierärztlichen Honorarordnung separat verrechnet.

Hunde müssen an der Leine gebracht und geholt werden! Hunde bitte an der Leine nicht zueinander lassen!

Wir bitten Sie auf dem Weg zu uns den Hundekot sofort zu entfernen.

Zahlungskonditionen:
Monatspreise sind bis zum 3. Werktag eines Monats in bar oder nach Vereinbarung per Überweisung zu bezahlen. Erfolgt eine verspätete oder keine Überweisung, ist eine Betreuung in unserer Hundetagesstätte nicht weiter möglich.
Die günstigeren Monatskarten basieren auf einer Jahreskalkulation und können daher nur gegeben werden wenn Sie ohne Unterbrechung über das ganze Jahr genommen werden – egal ob Urlaub, Brückentage oder Krankheit. Innerhalb der Monatskarte hat Ihr Hund einen garantierten Platz.
Monatskarten beginnen mit dem ersten Werktag eines Kalendermonats und enden mit dem letzten Werktag des gleichen Monats. Zusatztage werden mit 40 Euro pro Tag berechnet.

Stornobedingungen: Monatskarten sind nicht erstattungsfähig.

Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 8 Wochen zum Monatsende

Persönliche Daten: Der Halter verpflichtet sich, bei Umzug oder Telefonnummerwechsel,  dies unaufgefordert an uns weiterzugeben.

Abholung: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Hunde während der Geschäftszeit gebracht und geholt werden. Sollte trotzdem eine Abholung nach Geschäftsschluss stattfinden werden pro Minute 2 Euro berechnet

Allgemeine Bestimmungen:
a) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
b) Als Gerichtsstand gilt München
 
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht.



Stand November 2021
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